Die
katholische Kirche
feiert
die Eucharistie als ein "geschlossenes" Mahl, an dem
weder evangelische noch freikirchliche Christen teilnehmen
dürfen, nach der Regel von Katholiken für Katholiken.
Es dürfen auch keine "Sünder" teilnehmen,
daher steht vor dem Empfang der Eucharistie zwingend die Beichte:
"Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, darf ohne
vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht
den Leib des Herrn empfangen." Völlig undenkbar wäre
eine Teilnahme von Ungetauften oder Kindern vor der Kommunion.
HIER
oder
HIER
oder
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Die
evangelische Kirche (EKD) hält
sich an folgende Regel: "Seit
ältester Zeit ist die Teilnahme am Abendmahl daran gebunden,
daß ein Mensch zunächst durch die Taufe in die
Gemeinschaft mit Christus und den Mitchristen hineingenommen ist
und erst dann die spezifische Gestalt dieser Gemeinschaft im
Abendmahl erfährt. Wenn
in bestimmten Fällen, beispielsweise bei überregionalen
Gottesdiensten, die Abendmahlsgemeinde unübersichtlich wird,
sollte man einer Verabredung der Leuenberger Kirchengemeinschaft
folgen und bei der Einladung
zur Kommunion darauf hinweisen, daß diese Einladung für
getaufte
Christen
gilt Wenn
ein Nichtgetaufter oder eine Nichtgetaufte am Abendmahl
teilnehmen wollen, sollte ein solcher Wunsch zum Anlaß
genommen werden, mit solchen Personen ein Gespräch darüber
zu führen, ob ihr Wunsch im Sinne eines Taufbegehrens zu
verstehen sei.
Eine
grundsätzliche Öffnung des Abendmahls für
Ungetaufte und eine undifferenzierte Einladung an alle entspricht
jedenfalls nicht dem evangelischen Abendmahlsverständnis. Ihre
getauften Kinder dürfen am Mahl teilnehmen, wenn ein
gewisses Verständnis für den Sinn der Handlung gegeben
ist, so dass die Kinder durch die Teilnahme in ein tieferes
Verstehen des Sakraments hineinwachsen können. Wünschenswert
ist eine sorgfältige, kindgerechte Vorbereitung.
Statt
der Kommunion kann aber auch die von einem Segenswort
begleitete Handauflegung einem Kind die Erfahrung der
Gemeinschaft mit Christus und den Mitchristen vermitteln,
die
im Abendmahl in besonderer Weise gegeben ist. Da eine solche
Entscheidung nach einer grundsätzlichen Regelung in der
Synode bzw. der Gemeinde letztlich in der Verantwortung von
Eltern liegt, sollten Kirchenvorstände und Gemeinden über
diese Zusammenhänge informieren und Gespräche mit
interessierten Familien veranstalten. Mehr:
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Ein
Beispiel für Freikirchen, die Baptisten:
"Im deutschen Baptismus gab es bereits nach der Gründung
Auseinandersetzungen hinsichtlich der Teilnahme
am Abendmahl (Popkes 1981:29). Oncken vertrat strikt das
"geschlossene Abendmahl" (:29). Im Glaubensbekenntnis
von 1847 schrieb er (Marchlowitz 1995:301): "Das heilige
Abendmahl ist ausschließlich nur für solche, die durch
Gottes bekehrende Gnade sein Eigentum geworden sind …
und die heilige Taufeempfangen haben." (Artikel 9) Dieses
Abendmahlsverständnis vertreten einige Baptistengemeinden
und die "geschlossenen" Brüdergemeinden noch
heute. In der Regel wird in den meisten Baptistengemeinden
jedoch
mittlerweile das "geöffnete Abendmahl" angeboten
(:30). Eingeladen ist, wer sich zu Christus bekennt, als seinen
Herrn und Erlöser, und mit der Gemeinde in Frieden lebt
(:30). Der Gast oder der Fragende nach Gott ist ausgeschlossen,
wie bereits oben erwähnt." Dieser Text stammt aus der
Bachelor Arbeit von Carolin M. Bötzkes, die sich für
ein ganz offenes Abendmahl einsetzt:
HIER> Hier
noch eine weitere Freikirche als Beispiel: CGE
Christliche Gemeinde Engen.
"Wir
praktizieren das Abendmahl im
Rahmen des Gebetsabends der
Gemeinde Es
ist im Prinzip davon auszugehen, dass nur wiedergeborene und
verantwortliche Christen der Gemeinde den Gebetsabend besuchen
und damit auch am Abendmahl teilnehmen. Es ist wichtig, dass die
ganze Gemeinde miteinander das Abendmahl feiert. Wer das
Abendmahl einnehmen möchte, sollte auch ein treuer
Teilnehmer des Gebetsabends der Gemeinde sein, wenn nicht
triftige Gründe (Krankheit, Beruf) dagegen sprechen."
mehr:
HIER
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